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LawGit Spiegel 1ba90e4df9 BGBl. 2018 I S. 2586 · Änderung · Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 2586
Inkrafttreten: 2020-01-01; 2018-12-21 (Tag nach der Verkündung); 2018-12-01; 2019-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2018-12-20

BGBl-Id: bgbl1-2018-47-8
2018-12-20 12:00:00 +00:00

1.3 KiB

§ 6

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2018-12-20 — Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 2586

§ 6 Abs. 1: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen zu bestimmten Titeln.

§ 6 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen zu flexibilisierten Ausgabenbereichen.

§ 6 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit innerhalb bestimmter Kapitel.

§ 6 Abs. 4: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit von Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement.

§ 6 Abs. 5: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit innerhalb des Einzelplans 14.

§ 6 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen für den Flugdienst zwischen Köln/Bonn und Berlin.

§ 6 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Verstärkung von Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen.

§ 6 Abs. 8: Neue Vorschrift für die Verwendung von Mineralölsteuer für verkehrspolitische Zwecke.

§ 6 Abs. 9: Neue Vorschrift für die Verwendung von Minderausgaben bei Kapitel 1405.

§ 6 Abs. 10: Neue Vorschrift für die interne Verrechnung innerhalb eines Kapitels.

§ 6 Abs. 11: Neue Vorschrift für die Ausgaben zur Entwicklung der Elektromobilität im Jahr 2019.