Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 2586 Inkrafttreten: 2020-01-01; 2018-12-21 (Tag nach der Verkündung); 2018-12-01; 2019-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2018-12-20 BGBl-Id: bgbl1-2018-47-8
1.3 KiB
§ 6
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2018-12-20 — Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 2586
§ 6 Abs. 1: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen zu bestimmten Titeln.
§ 6 Abs. 2: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen zu flexibilisierten Ausgabenbereichen.
§ 6 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit innerhalb bestimmter Kapitel.
§ 6 Abs. 4: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit von Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement.
§ 6 Abs. 5: Neue Vorschrift für die Deckungsfähigkeit innerhalb des Einzelplans 14.
§ 6 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Flussregelung der Einnahmen für den Flugdienst zwischen Köln/Bonn und Berlin.
§ 6 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Verstärkung von Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Dienstkraftfahrzeugen.
§ 6 Abs. 8: Neue Vorschrift für die Verwendung von Mineralölsteuer für verkehrspolitische Zwecke.
§ 6 Abs. 9: Neue Vorschrift für die Verwendung von Minderausgaben bei Kapitel 1405.
§ 6 Abs. 10: Neue Vorschrift für die interne Verrechnung innerhalb eines Kapitels.
§ 6 Abs. 11: Neue Vorschrift für die Ausgaben zur Entwicklung der Elektromobilität im Jahr 2019.