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LawGit Spiegel af077529ea BGBl. 2001 I S. 3085 · Verordnung · Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3085
Inkrafttreten: 2001-11-22 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2001-11-21

BGBl-Id: bgbl1-2001-59-6
2001-11-21 12:00:00 +00:00

735 B

Stellen dieser Station

  • Anhang 1: Neue Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen, einschließlich Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts.
  • Anhang 2: Neue Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, einschließlich Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts.
  • Anhang 3: Neue Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen
  • Anhang 4: Neue Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
  • Anhang 5: Neue Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen