Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3085 Inkrafttreten: 2001-11-22 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-11-21 BGBl-Id: bgbl1-2001-59-6
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Stellen dieser Station
- Anhang 1: Neue Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen, einschließlich Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts.
- Anhang 2: Neue Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen, einschließlich Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts.
- Anhang 3: Neue Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen
- Anhang 4: Neue Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
- Anhang 5: Neue Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen