Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 722 Inkrafttreten: 1980-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1980-06-25 BGBl-Id: bgbl1-1980-30-7
848 B
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DEVO — 1980-06-25
- Titel: Verordnung über die Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zur Weiterleitung von Daten an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden (Datenweiterleitungs-Verordnung - DWV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 722
- Inkrafttreten: 1980-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/30#page=26
- Kurz: Die Verordnung regelt die Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit, bestimmte Daten an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden weiterzuleiten. Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Einzubeziehende Personen in die Angaben
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.