Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1215 Inkrafttreten: 2002-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-06-27 BGBl-Id: bgbl1-2001-29-2
368 B
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§ 4
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2001-06-27 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf Euro (Fünftes Euro-Einführungsgesetz) Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1215
§ 4 Abs. 2: Die Angabe 'bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark' wird durch 'bis zu zehntausend Euro' ersetzt.