Files
laws-git/wpbg/STELLEN.md
LawGit Spiegel ea6b9730e7 BGBl. 1953 I S. 940 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 940
Inkrafttreten: 1953-08-21
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-08-21

BGBl-Id: bgbl1-1953-51-2
1970-01-01 00:28:13 +00:00

5.8 KiB

Stellen dieser Station

  • § 42 Abs. 3: Neue Vorschriften für fällige Wertpapiere
  • § 44: Neue Vorschriften für Zinsen und Gewinnanteile
  • § 41: Neue Vorschriften für Einzelurkunden für Schuldverschreibungen und Genußscheine
  • § 43: Neue Vorschriften für Wiederaufnahme von Teilkündigungen und Verlosungen
  • § 11: Sinngemäße Anwendung von § 11 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 27 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung von § 27 Abs. 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 28 Abs. 1: Sinngemäße Anwendung von § 28 Abs. 1 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 30 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 30 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 2 Abs. 1 Nr. 4: Sinngemäße Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 2 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 2 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 41 Abs. 2, 3: Sinngemäße Anwendung von § 41 Abs. 2, 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 39 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung von § 39 Abs. 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 38 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 38 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
  • § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wahrnehmung der Rechte der unbekannten Berechtigten
  • § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften zur selbständigen Wahrnehmung der Rechte der Gesamtheit der Geschädigten
  • § 51: Neue Vorschriften über die Gebühren für die Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
  • § 52: Neue Vorschriften über die Abgeltung der Aufwendungen der Prüfstelle
  • § 53: Neue Vorschriften über die Einstellung und Fortsetzung des Bereinigungsverfahrens
  • § 54: Neue Vorschriften über die Vertretung der unbekannten Berechtigten durch die Wertpapiersammelbank
  • § 55: Neue Vorschriften über die Berechnung der Mehrheiten in der Hauptversammlung
  • § 56: Neue Vorschriften über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger
  • § 57: Neue Vorschriften über die Beendigung des Wertpapierbereinigungsverfahrens
  • § 58: Neue Vorschriften über die Versäumung von Fristen
  • § 59: Neue Vorschriften über die Ausgabe von Einzelurkunden
  • § 60: Neue Vorschriften über die Anmeldung von Gewerken
  • § 61: Neue Vorschriften über die Gutschriften für Kuxe
  • § 62: Neue Vorschriften über die Ausfertigung von Einzelurkunden für Kuxe
  • § 63: Neue Vorschriften über die Berichtigung des Gewerkenbuchs
  • § 64: Neue Vorschriften über die Anträge von verlagerten Geldinstituten
  • § 65: Neue Vorschriften über die Anwendung des Wertpapierbereinigungsgesetzes für verlagerte Geldinstitute
  • § 66: Neue Vorschriften über die Lieferbarkeitsbescheinigungen für verlagerte Geldinstitute
  • § 67: Neue Vorschriften über die Anmeldung von Schuldverschreibungen für verlagerte Geldinstitute
  • § 68: Neue Vorschriften über den Beweis der Rechte für verlagerte Geldinstitute
  • § 69: Neue Vorschriften über die Unzulässigkeit von Anmeldungen für verlagerte Geldinstitute
  • § 70: Neue Vorschriften über die Feststellung in Anerkennungsbescheiden für verlagerte Geldinstitute
  • § 71: Neue Vorschriften über die Auslieferung von Einzelurkunden für verlagerte Geldinstitute
  • § 34 Abs. 1, 2 Satz 1, 2, Abs. 5: Sinngemäße Anwendung von Vorschriften
  • § 12 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übersteigerung des Sollbetrags
  • § 12 Abs. 2: Nähere Regelung durch vorbehaltenes Gesetz
  • § 13 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übersteigerung des Istbetrags
  • § 13 Abs. 2: Nähere Regelung durch vorbehaltenes Gesetz
  • § 13 Abs. 3: Einsatz des Entschädigungsanspruchs in der Jahresbilanz
  • § 13 Abs. 4: Einstellung des Entschädigungsanspruchs in der Steuerbilanz
  • § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Zins- und Gewinnanteilsansprüchen
  • § 14 Abs. 2: Vorschriften bei Verlust des Zins- oder Gewinnanteilscheins
  • § 14 Abs. 3: Fälligkeitstermine für festverzinsliche Wertpapiere
  • § 15 Abs. 1: Gutschrift auf Sammeldepotkonto
  • § 15 Abs. 2: Zahlung von Zinsen und Gewinnanteilen an die Wertpapiersammelbank
  • § 15 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung für spätere Zins- und Gewinnanteile
  • § 16 Abs. 1: Zahlung von Zinsen und Gewinnanteilen auf rechtskräftig anerkannte Rechte
  • § 16 Abs. 2: Fälligkeitstag bei unterschiedlichen Fälligkeiten
  • § 17: Vorschriften bei bereits geleisteten Zins- und Gewinnanteilen
  • § 18: Vorschriften bei Zahlungen an dritte Stellen
  • § 19: Schlussrechnung über die Erträge
  • § 20: Vorschriften bei verlängerten Zinszahlungszeiten
  • § 21: Anwendung von Vorschriften bei hinausgeschobener Fälligkeit
  • § 22 Abs. 1: Mögliche Einzelurkunden für Schuldverschreibungen
  • § 22 Abs. 2: Nennbeträge der Einzelurkunden
  • § 22 Abs. 3: Besondere Vorschriften für Ablösungsanleihen
  • § 22 Abs. 4: Neue Festsetzung der Nennbeträge
  • § 23 Abs. 1: Definition von gleichwertigen Schuldverschreibungen
  • § 23 Abs. 2: Nicht gleichwertige Schuldverschreibungen
  • § 23 Abs. 3: Nicht gleichwertige Schuldverschreibungen bei Gesamtfälligkeit
  • § 23 Abs. 4: Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Kammer
  • § 24 Abs. 1: Einhellige Einzelurkunden für gleichwertige Schuldverschreibungen
  • § 24 Abs. 2: Festsetzung der Anleihebedingungen
  • § 25 Abs. 1: Einlieferung der Einzelurkunden
  • § 25 Abs. 2: Vorschriften bei verlängerten Zinszahlungszeiten
  • § 25 Abs. 3: Kürzung der Sammelurkunde
  • § 26: Zahlung bei Gesamtfälligkeit
  • § 27: Übergang des Miteigentums
  • § 28 Abs. 1: Bekanntmachung der Einlieferung
  • § 28 Abs. 2: Rechte der Miteigentümer
  • § 29 Abs. 1: Vereinigung von Spitzengutschriften
  • § 29 Abs. 2: Ablösung von Spitzengutschriften
  • § 29 Abs. 3: Verwendung von Einzelurkunden mit geringerem Nennbetrag
  • § 30 Abs. 1: Ersatz des Gutschriftverfahrens durch Auslieferung von Einzelurkunden
  • § 30 Abs. 2: Bekanntmachung der Stückelung
  • § 31 Abs. 1: Aufforderung zum Umtausch oder Barablösung