Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 940 Inkrafttreten: 1953-08-21 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-08-21 BGBl-Id: bgbl1-1953-51-2
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- § 42 Abs. 3: Neue Vorschriften für fällige Wertpapiere
- § 44: Neue Vorschriften für Zinsen und Gewinnanteile
- § 41: Neue Vorschriften für Einzelurkunden für Schuldverschreibungen und Genußscheine
- § 43: Neue Vorschriften für Wiederaufnahme von Teilkündigungen und Verlosungen
- § 11: Sinngemäße Anwendung von § 11 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 27 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung von § 27 Abs. 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 28 Abs. 1: Sinngemäße Anwendung von § 28 Abs. 1 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 30 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 30 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 2 Abs. 1 Nr. 4: Sinngemäße Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 2 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 2 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 41 Abs. 2, 3: Sinngemäße Anwendung von § 41 Abs. 2, 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 39 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung von § 39 Abs. 3 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 38 Abs. 2: Sinngemäße Anwendung von § 38 Abs. 2 des Wertpapierbereinigungsgesetzes
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Wahrnehmung der Rechte der unbekannten Berechtigten
- § 49 Abs. 1: Neue Vorschriften zur selbständigen Wahrnehmung der Rechte der Gesamtheit der Geschädigten
- § 51: Neue Vorschriften über die Gebühren für die Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
- § 52: Neue Vorschriften über die Abgeltung der Aufwendungen der Prüfstelle
- § 53: Neue Vorschriften über die Einstellung und Fortsetzung des Bereinigungsverfahrens
- § 54: Neue Vorschriften über die Vertretung der unbekannten Berechtigten durch die Wertpapiersammelbank
- § 55: Neue Vorschriften über die Berechnung der Mehrheiten in der Hauptversammlung
- § 56: Neue Vorschriften über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Gläubiger
- § 57: Neue Vorschriften über die Beendigung des Wertpapierbereinigungsverfahrens
- § 58: Neue Vorschriften über die Versäumung von Fristen
- § 59: Neue Vorschriften über die Ausgabe von Einzelurkunden
- § 60: Neue Vorschriften über die Anmeldung von Gewerken
- § 61: Neue Vorschriften über die Gutschriften für Kuxe
- § 62: Neue Vorschriften über die Ausfertigung von Einzelurkunden für Kuxe
- § 63: Neue Vorschriften über die Berichtigung des Gewerkenbuchs
- § 64: Neue Vorschriften über die Anträge von verlagerten Geldinstituten
- § 65: Neue Vorschriften über die Anwendung des Wertpapierbereinigungsgesetzes für verlagerte Geldinstitute
- § 66: Neue Vorschriften über die Lieferbarkeitsbescheinigungen für verlagerte Geldinstitute
- § 67: Neue Vorschriften über die Anmeldung von Schuldverschreibungen für verlagerte Geldinstitute
- § 68: Neue Vorschriften über den Beweis der Rechte für verlagerte Geldinstitute
- § 69: Neue Vorschriften über die Unzulässigkeit von Anmeldungen für verlagerte Geldinstitute
- § 70: Neue Vorschriften über die Feststellung in Anerkennungsbescheiden für verlagerte Geldinstitute
- § 71: Neue Vorschriften über die Auslieferung von Einzelurkunden für verlagerte Geldinstitute
- § 34 Abs. 1, 2 Satz 1, 2, Abs. 5: Sinngemäße Anwendung von Vorschriften
- § 12 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übersteigerung des Sollbetrags
- § 12 Abs. 2: Nähere Regelung durch vorbehaltenes Gesetz
- § 13 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Übersteigerung des Istbetrags
- § 13 Abs. 2: Nähere Regelung durch vorbehaltenes Gesetz
- § 13 Abs. 3: Einsatz des Entschädigungsanspruchs in der Jahresbilanz
- § 13 Abs. 4: Einstellung des Entschädigungsanspruchs in der Steuerbilanz
- § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Geltendmachung von Zins- und Gewinnanteilsansprüchen
- § 14 Abs. 2: Vorschriften bei Verlust des Zins- oder Gewinnanteilscheins
- § 14 Abs. 3: Fälligkeitstermine für festverzinsliche Wertpapiere
- § 15 Abs. 1: Gutschrift auf Sammeldepotkonto
- § 15 Abs. 2: Zahlung von Zinsen und Gewinnanteilen an die Wertpapiersammelbank
- § 15 Abs. 3: Sinngemäße Anwendung für spätere Zins- und Gewinnanteile
- § 16 Abs. 1: Zahlung von Zinsen und Gewinnanteilen auf rechtskräftig anerkannte Rechte
- § 16 Abs. 2: Fälligkeitstag bei unterschiedlichen Fälligkeiten
- § 17: Vorschriften bei bereits geleisteten Zins- und Gewinnanteilen
- § 18: Vorschriften bei Zahlungen an dritte Stellen
- § 19: Schlussrechnung über die Erträge
- § 20: Vorschriften bei verlängerten Zinszahlungszeiten
- § 21: Anwendung von Vorschriften bei hinausgeschobener Fälligkeit
- § 22 Abs. 1: Mögliche Einzelurkunden für Schuldverschreibungen
- § 22 Abs. 2: Nennbeträge der Einzelurkunden
- § 22 Abs. 3: Besondere Vorschriften für Ablösungsanleihen
- § 22 Abs. 4: Neue Festsetzung der Nennbeträge
- § 23 Abs. 1: Definition von gleichwertigen Schuldverschreibungen
- § 23 Abs. 2: Nicht gleichwertige Schuldverschreibungen
- § 23 Abs. 3: Nicht gleichwertige Schuldverschreibungen bei Gesamtfälligkeit
- § 23 Abs. 4: Feststellung der Gleichwertigkeit durch die Kammer
- § 24 Abs. 1: Einhellige Einzelurkunden für gleichwertige Schuldverschreibungen
- § 24 Abs. 2: Festsetzung der Anleihebedingungen
- § 25 Abs. 1: Einlieferung der Einzelurkunden
- § 25 Abs. 2: Vorschriften bei verlängerten Zinszahlungszeiten
- § 25 Abs. 3: Kürzung der Sammelurkunde
- § 26: Zahlung bei Gesamtfälligkeit
- § 27: Übergang des Miteigentums
- § 28 Abs. 1: Bekanntmachung der Einlieferung
- § 28 Abs. 2: Rechte der Miteigentümer
- § 29 Abs. 1: Vereinigung von Spitzengutschriften
- § 29 Abs. 2: Ablösung von Spitzengutschriften
- § 29 Abs. 3: Verwendung von Einzelurkunden mit geringerem Nennbetrag
- § 30 Abs. 1: Ersatz des Gutschriftverfahrens durch Auslieferung von Einzelurkunden
- § 30 Abs. 2: Bekanntmachung der Stückelung
- § 31 Abs. 1: Aufforderung zum Umtausch oder Barablösung