Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 786 Inkrafttreten: 1970-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-06-23 BGBl-Id: bgbl1-1970-56-2
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SBMG — 1970-06-23
- Titel: Gesetz zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 786
- Inkrafttreten: 1970-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/56#page=2
- Kurz: Das Gesetz ändert mietpreisrechtliche und wohnungsrechtliche Vorschriften in Hamburg und München, insbesondere durch Mieterhöhungen und neue Vorschriften zur Wohnungszuweisung.
Betroffene Stellen
- § 1: Erlaubnis zur Mieterhöhung um 10% ab 1. Januar 1971 für Wohnraum, der bis 20. Juni 1948 bezugsfertig war.
- § 2: Genehmigung von Mieterhöhungen auf Grund einer Ertragsberechnung, Antragsfrist 1. Januar bis 31. Dezember 1971.
- § 3: Ausschluss von Mieterhöhungen für bestimmte Wohnraumarten.
- § 4: Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Dritten Bundesmietengesetzes.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.