Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 826 Inkrafttreten: 1970-06-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-06-26 BGBl-Id: bgbl1-1970-59-2
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- § 1 Abs. 1, 2, 4: Die Zahl 4,2 wird jeweils durch 4,5 ersetzt.
- § 1 Abs. 3: Neue Fassung für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Werkleistungen für westdeutsche Unternehmen.
- § 1 Abs. 5: Neue Fassung für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Überlassung von Filmen, Tonnegativen oder Mischbändern.
- § 1 Abs. 6, 7: Einfügung neuer Absätze 6 und 7 mit zusätzlichen Leistungen, für die Kürzungen der Umsatzsteuer zulässig sind.
- § 1 Abs. 8: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 8, und die Zahl 5 wird durch 7 ersetzt.
- § 1a: Einfügung eines neuen § 1a zur Kürzung der Umsatzsteuer für Innenumsätze.
- § 2 Abs. 3, 5, 6: Neue Fassungen für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Werkleistungen und Überlassung von Filmen, Tonnegativen oder Mischbändern.
- § 2 Abs. 7: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7, und die Zahl 5 wird durch 6 ersetzt.
- § 4 Abs. 1, 2, 3, 4, 5: Neue Fassungen für die Kürzung der Umsatzsteuer bei verschiedenen Gegenständen und speziellen Bedingungen.
- § 6 Abs. 2, 3, 4: Neue Fassungen für die Voraussetzungen der Herstellung in Berlin (West) und die Kürzung bei Filmen.
- § 6a: Einfügung eines neuen § 6a zur Definition der Berliner Wertschöpfung.