Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2835 Inkrafttreten: 2013-08-03 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2013-08-02 BGBl-Id: bgbl1-2013-44-2
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EICHKOSTV — 2013-08-02
- Titel: Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2835
- Inkrafttreten: 2013-08-03
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/44#page=3
- Kurz: Die Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung ändert die Gebühren für verschiedene Eichdienstleistungen und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 8 Satz 1 Nummer 1: Die Gebühr von 77 Euro wird auf 85 Euro angehoben.
- § 8 Satz 1 Nummer 2: Die Gebühr von 64 Euro wird auf 70 Euro angehoben.
- § 8 Satz 1 Nummer 3: Die Gebühr von 50 Euro wird auf 55 Euro angehoben.
- § 10 Nummer 1: Die Gebühr von 20 Euro wird auf 22 Euro angehoben.
- § 10 Nummer 3: Die Gebühr von 25 Euro wird auf 28 Euro angehoben.
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Die Gebühr von 8 Euro wird auf 9 Euro und die Gebühr von 10,50 Euro wird auf 11,50 Euro angehoben.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr von 5 Euro wird auf 5,50 Euro angehoben.
- § 13 Abs. 2: Die Gebühr von 2,50 Euro wird auf 3 Euro angehoben.
- Anlage 'Gebührenverzeichnis': Das Gebührenverzeichnis wird neu gefasst.
- Schlüsselzahlengruppe 21: Schallpegelmessgeräte: Neue Gebühren für Schallpegelmessgeräte und deren Zusatzkomponenten eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 22: Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler: Neue Gebühren für Messgeräte für thermische Energie, Warm- und Heißwasserzähler eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 23: Strahlenmessgeräte: Neue Gebühren für Strahlenmessgeräte und deren Zusatzkomponenten eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 30: Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften, Instandsetzer: Neue Gebühren für Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen aufgrund von Eichvorschriften eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 40: Kontrollmaßnahmen nach der Eichordnung: Neue Gebühren für Kontrollmaßnahmen nach der Eichordnung eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 50: Prüfung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen: Neue Gebühren für Prüfung der Füllmengen von Erzeugnissen, Überwachung von Behältnissen und Schankgefäßen eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 60: Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung: Neue Gebühren für Anerkennung von Prüfstellen, Sachkundeprüfung und Bestellung eingeführt
- Schlüsselzahlengruppe 70: Prüfungen bei staatlich anerkannten Prüfstellen: Neue Gebühren für Prüfungen bei staatlich anerkannten Prüfstellen eingeführt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.