Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1430 Inkrafttreten: 1997-06-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-06-26 BGBl-Id: bgbl1-1997-40-5
251 B
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- Vor § 1: Einfügung der Überschrift 'Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften'
- Nach § 11: Einfügung des neuen Abschnitts 'Zweiter Abschnitt Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen' mit den §§ 12 bis 21