Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 489 Inkrafttreten: 1955-09-05 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-08-06 BGBl-Id: bgbl1-1955-25-4
905 B
905 B
BBAHNG — 1955-08-06
- Titel: Fünfzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Reichstierärztekammer)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 489
- Inkrafttreten: 1955-09-05
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/25#page=17
- Kurz: Die Verordnung regelt die Unterbringung und Versorgung der Angehörigen der Reichstierärztekammer, einschließlich der finanziellen Verpflichtungen der Aufnahmeeinrichtungen und der Befugnisse des Treuhänders. Sie hebt außerdem bestimmte Bestimmungen des Verkehrsverwaltungsgesetzes und des Bundesbahngesetzes auf.
Betroffene Stellen
- § 25: Außer Kraft treten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.