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LawGit Spiegel c9d6f6ea78 BGBl. 1956 I S. 90 · Verordnung · Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung sowie für Betriebe der öffentlichen Wasserversorgung
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 90
Inkrafttreten: 1955-05-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-02-29

BGBl-Id: bgbl1-1956-8-2
1970-01-01 00:43:35 +00:00

942 B

ZT — 1956-02-29

  • Titel: Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung sowie für Betriebe der öffentlichen Wasserversorgung
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 90
  • Inkrafttreten: 1955-05-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/8#page=4
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Gewährung von Betriebsbeihilfen für verschiedene Betriebsarten, die Gasöl für den Betrieb von Maschinen verwenden. Die Beihilfe wird nach Maßgabe der Verordnung an Inhaber dieser Betriebe gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.