Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 88 Inkrafttreten: 1959-02-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-03-11 BGBl-Id: bgbl1-1959-9-7
790 B
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RHBG — 1959-03-11
- Titel: Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Belgien
- Typ: Bekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 88
- Inkrafttreten: 1959-02-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/9#page=16
- Kurz: Die Bekanntmachung bestätigt, dass durch die belgische Gesetzgebung die Gegenseitigkeit in der Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber belgischen Angehörigen verbürgt ist.
Betroffene Stellen
- § 7: Verbürgung der Gegenseitigkeit durch belgische Gesetzgebung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.