Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 353 Inkrafttreten: 1967-04-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1967-03-31 BGBl-Id: bgbl1-1967-17-6
973 B
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ASV — 1967-03-31
- Titel: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Einlaßstellen für Fleisch und Auslandsfleischbeschaustellen (Auslandsfleischbeschaustellen-Verordnung - ASV -)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 353
- Inkrafttreten: 1967-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/17#page=1
- Kurz: Die Dritte Verordnung zur Änderung der ASV führt Änderungen an der Anlage der Verordnung durch, die die Einlaßstellen für Fleisch und Auslandsfleischbeschaustellen auflistet. Es werden neue Einlaßstellen hinzugefügt und bestehende gestrichen.
Betroffene Stellen
- Anlage: Änderungen an den laufenden Nummern der Einlaßstellen
- Artikel 2: Geltung in Berlin
- Artikel 3: Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.