Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 175 Inkrafttreten: 1951-03-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-03-19 BGBl-Id: bgbl1-1951-13-1
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WEG — 1951-03-19
- Titel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 175
- Inkrafttreten: 1951-03-19
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/13#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, einschließlich der Begründung, Verwaltung und Übertragung dieser Rechte.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.