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LawGit Spiegel da7a82e607 BGBl. 1951 I S. 175 · Erlass · Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 175
Inkrafttreten: 1951-03-19
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-03-19

BGBl-Id: bgbl1-1951-13-1
1970-01-01 00:13:27 +00:00

666 B

WEG — 1951-03-19

  • Titel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 175
  • Inkrafttreten: 1951-03-19
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/13#page=1
  • Kurz: Das Gesetz regelt die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, einschließlich der Begründung, Verwaltung und Übertragung dieser Rechte.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.