Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 369 Inkrafttreten: 1950-08-27 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1950-08-26 BGBl-Id: bgbl1-1950-36-4
931 B
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RVG — 1950-08-26
- Titel: Erste Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Sozialversicherung
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 369
- Inkrafttreten: 1950-08-27 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/36#page=3
- Kurz: Die Verordnung regelt die Festsetzung von Ortslöhnen und durchschnittlichen Jahresarbeitsverdiensten für die Sozialversicherung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 151: Grundlage für die Festsetzung von Ortslöhnen und durchschnittlichen Jahresarbeitsverdiensten
- § 933 Abs. 3: Grundlage für die Festsetzung von Ortslöhnen und durchschnittlichen Jahresarbeitsverdiensten
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.