Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 721 Inkrafttreten: 1960-09-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-09-06 BGBl-Id: bgbl1-1960-49-1
796 B
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RSTAG — 1960-09-06
- Titel: Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 721
- Inkrafttreten: 1960-09-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/49#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Paßgesetz und das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz sowie hebt das Gesetz über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf.
Betroffene Stellen
- § 22: Neufassung des § 22
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.