Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 950 Inkrafttreten: 1958-12-24 (Im übrigen); 1959-12-21 (Artikel 1 Nr. 5 (mit Ausnahme des durch dieses Gesetz neu eingefügten § 4 b Nr. 1 und 2 und des neu eingefügten § 4 d des Lebensmittelgesetzes), 8 und 9); 1960-12-21 (Soweit Lebensmittel bis zum Ablauf eines Jahres nach der Verkündung dieses Gesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes hergestellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, findet der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 4 e des Lebensmittelgesetzes erst nach Ablauf von zwei Jahren nach der Verkündung dieses Gesetzes Anwendung.) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-12-23 BGBl-Id: bgbl1-1958-46-2
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Verlauf
- 1958-12-23 · BGBl. 1958 I S. 950 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes