Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 622 Inkrafttreten: 1959-08-14 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-08-13 BGBl-Id: bgbl1-1959-37-2
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Stellen dieser Station
- § 2: Umbenennung der Überschrift
- § 3: Einfügung des Wortes 'inländischen'
- § 15: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 16a: Neuer Paragraph eingefügt
- § 26: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 27a: Neuer Paragraph eingefügt
- § 28 Abs. 1: Ersatz von '§ 19 Abs. 2 Ziff. 1' durch '§ 19 Abs. 2'
- § 30: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 31: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2
- § 33: Ersatz von 'Steuer' durch 'Körperschaftsteuer' und 'ein Drittel' durch '19 vom Hundert des Einkommens'
- § 34: Ersatz von 'ein Drittel' durch '19 vom Hundert des Einkommens'
- § 35 Abs. 2: Streichung von 'vor Abzug aller Warenrückvergütungen' und Hinzufügung eines neuen Satzes