Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1077 Inkrafttreten: 1960-12-31 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1960-71-1
789 B
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ESTG — 1960-12-30
- Titel: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1077
- Inkrafttreten: 1960-12-31 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/71#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz, indem es eine Ziffer streicht und einen Weihnachts-Freibetrag von 100 DM einführt, der bei der Einkommensteuer und dem Lohnsteuer-Jahresausgleich berücksichtigt wird.
Betroffene Stellen
- § 3 Ziffer 17: Streichung der Ziffer 17
- § 3 neue Ziffer 17: Einführung eines Weihnachts-Freibetrags von 100 DM
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.