Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
Inkrafttreten: 1953-01-01 (für den Steuerabzug vom Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet); 1953-01-01 (für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1952 zufließen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1952-12-30
BGBl-Id: bgbl1-1952-57-5