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LawGit Spiegel fb20e7464d BGBl. 1996 I S. 903 · Verordnung · Fünfte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung der Berufsschadensausgleichsverordnung (Fünfte KOV-Anpassungsverordnung 1996 - 5. KOV-AnpV 1996)
Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 903
Inkrafttreten: 1996-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1996-06-28

BGBl-Id: bgbl1-1996-31-12
1996-06-28 12:00:00 +00:00

1.2 KiB

BSAV — 1996-06-28

  • Titel: Fünfte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung der Berufsschadensausgleichsverordnung (Fünfte KOV-Anpassungsverordnung 1996 - 5. KOV-AnpV 1996)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 903
  • Inkrafttreten: 1996-07-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/31#page=27
  • Kurz: Die Verordnung passt den Bemessungsbetrag und verschiedene Geldleistungen im Bundesversorgungsgesetz an und ändert die Berufsschadensausgleichsverordnung hinsichtlich der Behandlung von gewerkschaftlichen Unterstützungsleistungen.

Betroffene Stellen

  • § 9 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'sowie gewerkschaftliche Unterstützungsleistungen aus Anlaß von Arbeitskämpfen'
  • § 9 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes: 'Bei gewerkschaftlichen Unterstützungsleistungen aus Anlaß von Arbeitskämpfen gilt als derzeitiges Bruttoeinkommen das bis unmittelbar vor Beginn der Streikmaßnahme erzielte Einkommen aus gegenwärtiger Tätigkeit.'

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.