Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 2049 Inkrafttreten: 1970-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1969-11-04 BGBl-Id: bgbl1-1969-116-1
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Stellen dieser Station
- Anlage zu § 11: Neue Gebührenstufen eingeführt
- § 27 Abs. 2: Neue Formulierung für Schreibgebühren
- § 123 Abs. 1: Neue Gebührenstufen für höhere Gegenstandswerte
- Höchstbetrag: Höchstbetrag um ein Fünftel erhöht