Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1383 Inkrafttreten: 2004-07-01 (Artikel 1 bis 3 und Artikel 4 Nr. 1); ? (Artikel 4 Nr. 2 sowie Artikel 5 und 6, am Tag nach der Verkündung, frühestens jedoch an dem Tag, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierfür erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2004-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2004-31-4