Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471 Inkrafttreten: 1979-04-20 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1979-04-19 BGBl-Id: bgbl1-1979-20-7
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- § 15 Abs. 2: Übertragung der Befugnisse zur Erteilung von Disziplinarbefehlen über Ruhestandsbeamte
- § 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2: Übertragung der Befugnisse als Einleitungsbehörde hinsichtlich der Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes