Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 670 Inkrafttreten: 1971-05-18 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-05-18 BGBl-Id: bgbl1-1971-45-6
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WARENZEG — 1971-05-18
- Titel: Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
- Typ: Bekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 670
- Inkrafttreten: 1971-05-18
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/45#page=6
- Kurz: Die Bekanntmachung schließt bestimmte Bezeichnungen und Kennzeichen internationaler Organisationen von der Eintragung als Warenzeichen aus und aktualisiert bestehende Bekanntmachungen.
Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 2 Nr. 3 a: Ausschluss von bestimmten Bezeichnungen und Kennzeichen von der Eintragung als Warenzeichen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.