Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 250 Inkrafttreten: 1956-05-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-04-19 BGBl-Id: bgbl1-1956-17-2
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Stellen dieser Station
- § 1: Definition von Herstellung, Betrieb, Bahnanlagen und Zulassung
- § 2: Erweiterung der Fälle, in denen die obersten Landesverkehrsbehörden im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr tätig werden können
- § 3: Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde und Geheimhaltungspflichten
- § 4: Kriterien für günstige Linienführung und Anforderungen an Gleise
- § 5: Vorgaben für Spurweite und Grenzmaße
- § 6: Anforderungen an den lichten Raum und Mindestabstände
- § 7: Vorgaben für Längsneigung, Gleisbögen und Überhöhungen
- § 8: Anforderungen an Nachrichtenverbindungen
- § 9: Vorgaben für Haltestellen
- § 10: Regelungen für Höchstkreuzungen mit anderen Bahnen
- § 11: Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen an Bahnübergängen
- § 13: Berechnungsgrundlagen für Brücken
- § 14: Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen und öffentliche Vorrichtungen
- § 15: Mindestmaße für Spurkränze und Radreifen
- § 17: Anforderungen an Bahnräumer, Fangschutzvorrichtungen und Radschützer
- § 18: Vorgaben für Feststellbremsen