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LawGit Spiegel 0d9eb33a26 BGBl. 1956 I S. 250 · Verordnung · Verordnung zur Durchführung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 250
Inkrafttreten: 1956-05-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1956-04-19

BGBl-Id: bgbl1-1956-17-2
1970-01-01 00:44:25 +00:00

1.1 KiB

Stellen dieser Station

  • § 1: Definition von Herstellung, Betrieb, Bahnanlagen und Zulassung
  • § 2: Erweiterung der Fälle, in denen die obersten Landesverkehrsbehörden im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr tätig werden können
  • § 3: Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde und Geheimhaltungspflichten
  • § 4: Kriterien für günstige Linienführung und Anforderungen an Gleise
  • § 5: Vorgaben für Spurweite und Grenzmaße
  • § 6: Anforderungen an den lichten Raum und Mindestabstände
  • § 7: Vorgaben für Längsneigung, Gleisbögen und Überhöhungen
  • § 8: Anforderungen an Nachrichtenverbindungen
  • § 9: Vorgaben für Haltestellen
  • § 10: Regelungen für Höchstkreuzungen mit anderen Bahnen
  • § 11: Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen an Bahnübergängen
  • § 13: Berechnungsgrundlagen für Brücken
  • § 14: Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen und öffentliche Vorrichtungen
  • § 15: Mindestmaße für Spurkränze und Radreifen
  • § 17: Anforderungen an Bahnräumer, Fangschutzvorrichtungen und Radschützer
  • § 18: Vorgaben für Feststellbremsen