Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 717 Inkrafttreten: 1962-12-16 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1962-12-15 BGBl-Id: bgbl1-1962-50-4
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- § 1 Abs. 1: Regelung, dass Gebühren nur nach Maßgabe dieser Verordnung zu entrichten sind
- § 1 Abs. 2: Regelung, dass die Gebühren von der Untersuchungsstelle festgesetzt werden und ein Vorschuß erforderlich sein kann
- § 2: Auflistung der Gebühren für verschiedene Arten von Fleisch
- § 3: Erhöhung der Gebühren um 50% bei Untersuchungen außerhalb der Dienstzeit
- § 4: Regelung zur Berechnung der Gebühren nach Gewicht und Rundung der Endsumme
- § 5: Geltung der Verordnung auch im Land Berlin
- § 6: Inkrafttreten am 1. Januar 1963 und Außerkrafttreten anderer Verordnungen