Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2497 Inkrafttreten: 1973-01-01; 1973-04-01 (§ 1 Nr. 5, 6, 8 bis 17, § 3, mit Ausnahme von Nummer 2.4, und § 4); 1974-04-01 (§ 3 Nr. 2.4) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-12-21 BGBl-Id: bgbl1-1972-139-3
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ADNR — 1972-12-21
- Titel: Verordnung zur vorübergehenden Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 2497
- Inkrafttreten: 1973-01-01; 1973-04-01 (§ 1 Nr. 5, 6, 8 bis 17, § 3, mit Ausnahme von Nummer 2.4, und § 4); 1974-04-01 (§ 3 Nr. 2.4)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/139#page=17
- Kurz: Die Verordnung ändert vorübergehend die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein und anderen Bundeswasserstraßen. Sie tritt am 1. Januar 1973 in Kraft und läuft am 31. März 1976 ab.
Betroffene Stellen
- § 4: Neue Vorschriften für die Beförderung von Vinylchlorid in Binnentankschiffen eingeführt.
- § 5: Geltungsbereich der Verordnung erweitert und spezifiziert.
- § 6: Bestimmungen zur Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung eingeführt.
- § 7: Geltung der Verordnung im Land Berlin festgelegt.
- § 8: Inkraft- und Außerkrafttreten der Verordnung und ihrer Bestimmungen spezifiziert.
- Randnummer 6301 Abs. 2 (Kategorie KO): Neue Definition für Kategorie KO mit Dampfdruckgrenzen und Ausnahmen
- Randnummer 10 181: Neue Vorschriften für Urkunden, die an Bord mitgeführt werden müssen
- Randnummer 10 185: Neue Vorschriften für schriftliche Weisungen bei Unfällen und Zwischenfällen
- Randnummer 10 261: Neue Vorschriften für Sprechfunkanlagen auf bestimmten Schiffen
- Randnummer 10 402 Abs. 3: Neue Vorschriften für Zusammenladen von bestimmten Gütern mit Nahrungsmitteln
- Randnummer 10 402 Abs. 4: Neue Vorschriften für Abdeckung von Laderaumen und Zusammenladeverbote
- Randnummer 10 411: Neue Vorschriften für die Unterbringung der Ladung und den Stauplan
- Randnummer 11 414 Abs. 1: Erhöhung des Mindestabstands für bestimmte Versandstücke
- Randnummer 31 182 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vorlage von Unterlagen bei zeitweiligen Zulassungszeugnissen
- Randnummer 31 210 Abs. 1 Spalten I und II: Neue Vorschriften für die Gasdichtigkeit von Schiffen
- Randnummer 31 216 Abs. 1 Buchstabe a Spalten I, II und III: Neue Vorschriften für die Unterbringung von Verbrennungsmotoren und Entfall von Text in Spalte III
- Randnummer 31 217 Abs. 2 Spalten I und II: Neue Vorschriften für die Anordnung von Scharnieren
- Randnummer 31 225 Abs. 2 Buchstabe c Spalte II: Neue Vorschriften für Rohrleitungen durch Schotte
- Randnummer 31 234 Abs. 4: Neue Vorschriften für Auspuffrohre
- Randnummer 41 312 Abs. 2: Streichung des Siliziumgehalts
- Randnummer 51 182 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Vorlage von Unterlagen bei zeitweiligen Zulassungszeugnissen
- Randnummer 51 208 Abs. 2: Neue Vorschriften für Tankschiffe, die bestimmte Güter befördern
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.