Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1450 Inkrafttreten: 1968-12-29 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-12-28 BGBl-Id: bgbl1-1968-97-1
904 B
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HYPG — 1968-12-28
- Titel: Verordnung über die Verwendung von Darlehen an die Europäischen Gemeinschaften als Deckung für Kommunalschuldverschreibungen
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1450
- Inkrafttreten: 1968-12-29 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/97#page=32
- Kurz: Die Verordnung gestattet öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten und Hypothekenbanken, bestimmte Forderungen aus Darlehen an die Europäischen Gemeinschaften als ordentliche Deckung für Kommunalschuldverschreibungen zu verwenden.
Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 2: Erlaubnis zur Verwendung von Darlehen an die Europäischen Gemeinschaften als Deckung für Kommunalschuldverschreibungen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.