Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 287 Inkrafttreten: 1972-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1973-04-14 BGBl-Id: bgbl1-1973-28-2
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Stellen dieser Station
- § 9b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4: Regelungen zur Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen
- § 9b Abs. 3: Regelungen zur Auszahlung von Leistungen an Berechtigte
- § 12: Regelungen zur vorzeitigen Auszahlung von Leistungen
- § 26: Anwendung in Berlin