Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1102 Inkrafttreten: 2022-07-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2022-07-18 BGBl-Id: bgbl1-2022-25-4
301 B
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- § 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „§ 21 Absatz 2 Nummer 6“ durch „§ 21 Absatz 2 Nummer 3“ und Anpassung der Bezeichnung der Verfahren der Europäischen Union.
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter „zur Anwendung im oder am Menschen bestimmt sind und“.