Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 532 Inkrafttreten: 1963-08-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-07-31 BGBl-Id: bgbl1-1963-42-5
870 B
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ABMV — 1963-07-31
- Titel: Verordnung über die angemessen erhöhte Miete nach der Mietpreisfreigabe
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 532
- Inkrafttreten: 1963-08-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/42#page=28
- Kurz: Die Verordnung regelt die angemessen erhöhte Miete nach der Mietpreisfreigabe für Wohnraum, der bis zum 20. Juni 1948 oder danach bezugsfertig geworden ist, und legt die Berechnung der Miete fest. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 23 a: Bestimmung der angemessen erhöhten Miete
- §§ 18 bis 22 und 23 bis 29: Zulässigkeit von Zuschlägen und Betriebskostenumlagen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.