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LawGit Spiegel 00fc0a59e0 BGBl. 1972 I S. 1321 · Änderung · Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1321
Inkrafttreten: 1973-01-01; 1972-01-01 (Artikel 3 Nr. 2 und 3 sowie Artikel 10 Abs. 5 bis 7)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-08-03

BGBl-Id: bgbl1-1972-77-1
1972-08-03 12:00:00 +00:00

3.7 KiB

Stellen dieser Station

  • § 5 Abs. 3: Bestimmungen für die Verfügbarkeit für den verkürzten Grundwehrdienst
  • § 8 a Abs. 2 Satz 2: Bestimmungen für die Heranziehung im Frieden
  • § 12 Abs. 4: Bestimmungen für die Rückstellung vom vollen Grundwehrdienst
  • § 6 a: Anwendung auf Wehrpflichtige, die 15 Monate Grundwehrdienst geleistet haben
  • § 21 Abs. 2: Einberufung zum Wehrdienst während der Verfügungsbereitschaft
  • § 24 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Dauer des zivilen Ersatzdienstes für Ersatzdienstpflichtige
  • § 47 a Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes: Geltung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Verpflichtung für Unteroffiziere und Mannschaften
  • § 47 c des Bundesbesoldungsgesetzes: Gewährung der Dienstzeitprämie für Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf
  • § 3 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Pflichten, die Wehrpflichtige gegenüber den zuständigen Dienststellen haben.
  • § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Einschließlich des Wehrdienstes während der Verfügungsbereitschaft in die Wehrübungen einbezogen.
  • § 5 Abs. 1 und 2: Änderung der Altersgrenzen und Dauer des Grundwehrdienstes sowie der Möglichkeit der Heranziehung in zeitlich getrennten Abschnitten.
  • § 5 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4.
  • § 5 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der nun Absatz 3 wird.
  • § 6 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2.
  • § 6 Abs. 3 und 4: Änderung der Gesamtdauer der Wehrübungen und der Einberufung zu Wehrübungen.
  • § 6 a: Einführung des Wehrdienstes während der Verfügungsbereitschaft.
  • § 8 a Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Tauglichkeitsgrade.
  • § 8 a Abs. 2: Neufassung der Verwendungsfähigkeit von wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen.
  • § 9: Neufassung der Bestimmungen zur Wehrdienstunfähigkeit.
  • § 12 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmungen für vorübergehend nicht wehrdienstfähige Wehrpflichtige.
  • § 12 Abs. 6 Satz 1: Änderung der maximalen Dauer der Zurückstellung vom Grundwehrdienst.
  • § 13 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
  • § 13 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun Absatz 3 wird.
  • § 16 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Bestimmungen zur Verfügbarkeit für den Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten.
  • § 18 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Entscheidungskompetenz für vorzeitige Heranziehung zum Grundwehrdienst.
  • § 20 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'tauglich' durch 'wehrdienstfähig'.
  • § 21 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Absatzes 1 Satz 3, der nun Absatz 3 wird.
  • § 21 Abs. 2: Neufassung der Bestimmungen zur Einberufung zum Wehrdienst während der Verfügungsbereitschaft.
  • § 21 a: Streichung des § 21 a.
  • § 24 Abs. 3 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'für den Wehrdienst dauernd untauglich' durch 'nicht wehrdienstfähig'.
  • § 24 Abs. 6: Einfügen einer neuen Nummer 5 und Neufassung der Nummer 4.
  • § 24 Abs. 7: Neufassung der Bestimmungen zur Wehrdienstunfähigkeit.
  • § 29 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Entlassung vom Wehrdienst.
  • § 29 Abs. 5 Satz 2: Neufassung der Bestimmungen zur Entlassung nach Absatz 1 Nr. 6 und 8.
  • § 29 Abs. 6 Satz 2: Ersetzung der Worte 'Abs. 5' durch 'Abs. 3'.
  • § 33 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Bestimmungen zur Entscheidung über den Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid.
  • § 33 Abs. 5 Satz 2: Streichung der Worte 'und den Bereitstellungsbescheid'.
  • § 33 Abs. 8: Neufassung der Bestimmungen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen den Einberufungsbescheid.
  • § 36 Abs. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Heranziehung von ungedienten Wehrpflichtigen.
  • § 43 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und § 47 Abs. 1'.
  • § 44 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Zustellung von Bescheiden.
  • § 45 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten.
  • § 47: Streichung des § 47.
  • § 50 Abs. 1: Streichung der Nummer 3 und Neufassung der Nummern 4 bis 8.