Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1633 Inkrafttreten: 1972-09-03 (Vorschriften mit Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen oder zur Vornahme von Verwaltungsakten, § 105); 1953-07-01 (§§ 69, 71 bis 74); 1953-06-01 (§ 70); 1972-10-09 (Restliches Gesetz) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-09-02 BGBl-Id: bgbl1-1972-94-2
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Stellen dieser Station
- § 45: Neue Regelungen für die Abgabe von Tabakblättern als Pfeifentabak.
- § 46: Neue Regelungen für die Bewilligungen der Zigarrensteuerlager und deren Aufhebung.
- § 47: Bestimmungen zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin.
- § 48: Bestimmungen zum Inkrafttreten des Gesetzes und zur Außerkraftsetzung früherer Gesetze.
- § 35: Neue Vorschriften zur Steuererleichterung für kleinere Betriebe
- § 36: Neue Vorschriften zur Entziehung des Rechts auf Steuererleichterung bei Straftaten
- § 37: Neue Vorschriften zur Berechnung der Steuererleichterung
- § 38: Neue Vorschriften zur Kürzung der Steuererleichterung bei Überschreitung bestimmter Grenzen
- § 39: Neue Vorschriften zur Entziehung des Rechts auf Steuererleichterung bei Überschreitung bestimmter Grenzen
- § 40: Neue Vorschriften zur Entziehung des Rechts auf Steuererleichterung bei Versteuerung verschiedener Tabakerzeugnisse
- § 41: Neue Vorschriften zur Berechnung der Grenzen für die Steuererleichterung
- § 42: Neue Vorschriften zur Festsetzung und Erstattung der Steuererleichterung
- § 43: Neue Vorschriften zur Vergütung des Zolls für Tabak
- § 44: Neue Ermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften