Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1727 Inkrafttreten: 1970-12-23 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-12-22 BGBl-Id: bgbl1-1970-114-2
776 B
776 B
STSTATG_1995 — 1970-12-22
- Titel: Gesetz zur Änderung des Zerlegungsgesetzes
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1727
- Inkrafttreten: 1970-12-23 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/114#page=3
- Kurz: Das Gesetz ändert das Zerlegungsgesetz, das Gesetz über Steuerstatistiken und die Finanzgerichtsordnung. Es regelt die Zerlegung der Körperschaftsteuer und Lohnsteuer sowie die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 3: Ermittlung der nicht von den Wohnsitzländern vereinnahmten Lohnsteuerbeträge
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.