Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 13 Inkrafttreten: 1973-01-11 (Tag nach der Verkündung); 1976-01-11 (Außerkrafttreten des ganzen Gesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1973-01-10 BGBl-Id: bgbl1-1973-2-4
794 B
794 B
STATGES — 1973-01-10
- Titel: Verordnung über die Durchführung einer Statistik über den Auftragsbestand in der Industrie
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 13
- Inkrafttreten: 1973-01-11 (Tag nach der Verkündung); 1976-01-11 (Außerkrafttreten des ganzen Gesetzes)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/2#page=5
- Kurz: Die Verordnung regelt die monatliche Erhebung und Aufbereitung einer Bundesstatistik über den Auftragsbestand in der Industrie, die auf höchstens 2000 Unternehmen angewendet wird und für Berlin gilt.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.