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LawGit Spiegel c2b7c9c2bb BGBl. 1973 I S. 13 · Verordnung · Verordnung über die Durchführung einer Statistik über den Auftragsbestand in der Industrie
Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 13
Inkrafttreten: 1973-01-11 (Tag nach der Verkündung); 1976-01-11 (Außerkrafttreten des ganzen Gesetzes)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1973-01-10

BGBl-Id: bgbl1-1973-2-4
1973-01-10 12:00:00 +00:00

794 B

STATGES — 1973-01-10

  • Titel: Verordnung über die Durchführung einer Statistik über den Auftragsbestand in der Industrie
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 13
  • Inkrafttreten: 1973-01-11 (Tag nach der Verkündung); 1976-01-11 (Außerkrafttreten des ganzen Gesetzes)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/2#page=5
  • Kurz: Die Verordnung regelt die monatliche Erhebung und Aufbereitung einer Bundesstatistik über den Auftragsbestand in der Industrie, die auf höchstens 2000 Unternehmen angewendet wird und für Berlin gilt.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.