Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 365 Inkrafttreten: 1950-08-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1950-08-18 BGBl-Id: bgbl1-1950-35-3
773 B
773 B
RMVERBLG — 1950-08-18
- Titel: Gesetz über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 365
- Inkrafttreten: 1950-08-29
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/35#page=3
- Kurz: Das Gesetz regelt die Erlösung von Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die vor dem 21. Juni 1948 fällig geworden sind. Es schafft jedoch Ausnahmen für bestimmte Verbindlichkeiten, wie z.B. solche, die durch Hypotheken gesichert sind.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.