Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 127 Inkrafttreten: 1970-02-05 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1970-02-04 BGBl-Id: bgbl1-1970-9-2
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- § 13: Neue Vorschriften zur Kündigung der Verwaltung von Sondervermögen durch die Kapitalanlagegesellschaft
- § 14: Neue Vorschriften zur Übertragung des Verfügungsrechts über das Sondervermögen auf die Depotbank
- § 15: Neue Vorschriften zur Festlegung und Genehmigung der Vertragsbedingungen
- § 16: Neue Vorschriften zur Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen
- § 17: Neue Vorschriften zur Pflicht der Kapitalanlagegesellschaft, einen Teil des Eigenkapitals in Guthaben oder Wertpapieren zu halten
- § 18: Neue Vorschriften zur Form und Unterzeichnung der Anteilscheine
- § 19: Neue Vorschriften zur Ausstellung und Inhalt des Verkaufsprospekts
- § 20: Neue Vorschriften zur Haftung bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Verkaufsprospekt
- § 21: Neue Vorschriften zur Berechnung und Bekanntgabe des Ausgabepreises und Rücknahmepreises
- § 22: Neue Vorschriften zur Verwendung von Zahlungen bei mehrjähriger Abnahme von Anteilen
- § 23: Neue Vorschriften zum Widerrufsrecht bei mündlichen Verhandlungen
- § 24: Neue Vorschriften zur Sammelverwahrung und Kraftloserklärung von Anteilscheinen
- § 25: Neue Vorschriften für den Rechenschaftsbericht und dessen Inhalt
- § 26: Sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Grundstücks-Sondervermögen
- § 27: Vorschriften für erlaubte Anlagen in Grundstücks-Sondervermögen
- § 28: Mindestanforderungen an die Anzahl und den Wert der Grundstücke in Grundstücks-Sondervermögen
- § 29: Begrenzungen für Grundstücks-Sondervermögen nach vier Jahren
- § 30: Vorschriften für die Eigentumsform der Gegenstände in Grundstücks-Sondervermögen
- § 31: Vorschriften für die Beauftragung einer Depotbank und die Verfügung über Grundstücke
- § 32: Vorschriften für die Bestellung und Aufgaben des Sachverständigenausschusses
- § 33: Vorschriften für die Vertragsbedingungen bezüglich der Erträge und Instandsetzungen
- § 34: Vorschriften für die Vermögensaufstellungen und Anzeigen
- § 35: Vorschriften für die Haltung von flüssigen Mitteln und Wertpapieren
- § 36: Vorschriften für die Rücknahme von Anteilscheinen
- § 37: Vorschriften für die Veräußerung und Belastung von Grundstücken
- § 38: Bestimmungen zur Steuerbefreiung des Wertpapier-Sondervermögens
- § 39: Bestimmungen zur Steuerpflichtigkeit von Ausschüttungen und Einkünften des Wertpapier-Sondervermögens
- § 40: Bestimmungen zur Steuerfreiheit von Ausschüttungen des Wertpapier-Sondervermögens
- § 41: Pflichten der Kapitalanlagegesellschaft bei der Bekanntmachung von Ausschüttungen
- § 42: Anwendung der Vorschriften des § 40 und § 41 auf Einkünfte des Wertpapier-Sondervermögens
- § 43: Zeitpunkte der Anwendung der neuen Vorschriften
- § 44: Anwendung des § 38 auf das Grundstücks-Sondervermögen
- § 45: Bestimmungen zur Steuerpflichtigkeit von Ausschüttungen und Einkünften des Grundstücks-Sondervermögens
- § 46: Bestimmungen zur Steuerfreiheit von Ausschüttungen des Grundstücks-Sondervermögens
- § 47: Pflichten der Kapitalanlagegesellschaft bei der Bekanntmachung von Ausschüttungen des Grundstücks-Sondervermögens
- § 48: Anwendung der Vorschriften des § 40, § 41, § 47 auf Einkünfte des Grundstücks-Sondervermögens
- § 49: Anwendung der Vorschriften des § 38 bis § 42 auf Guthaben und Wertpapiere
- § 50: Zeitpunkte der Anwendung der neuen Vorschriften für das Grundstücks-Sondervermögen
- § 51: Übergangsbestimmungen für bestehende Kapitalanlagegesellschaften
- § 52: Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Übergangsbestimmungen
- § 53: Bestimmungen zur Führung der Bezeichnung 'Kapitalanlagegesellschaft' oder 'Investmentgesellschaft'
- § 54: Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
- § 55: Bestimmungen zum Inkrafttreten des Gesetzes