Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 425 Inkrafttreten: 1961-04-19 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-04-18 BGBl-Id: bgbl1-1961-25-1
816 B
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GRSTDV — 1961-04-18
- Titel: Gesetz zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 425
- Inkrafttreten: 1961-04-19 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/25#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert grundsteuerliche Vorschriften, insbesondere die Zeiträume und Fälligkeiten der Steuererhebung, sowie die Vergünstigungen für Wohnraum. Es betrifft das Grundsteuergesetz, die Grundsteuer-Durchführungsverordnung und die Wohnungsbaugesetze.
Betroffene Stellen
- § 27 Abs. 2 und §§ 58 bis 60: Außer Kraft treten; Steuermeßbeträge neu zu veranlagen.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.