Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 523 Inkrafttreten: 1972-04-06 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-04-05 BGBl-Id: bgbl1-1972-28-2
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- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von Thiabendazol und Anpassung der Bestandteile
- § 2: Einfügung von Thiabendazol-Gehalten und Anpassung der Nummern
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- § 4 Abs. 4: Anpassung der Buchstaben
- § 4 a: Anpassung der Buchstaben und Einfügung von Thiabendazol
- § 7 Abs. 2: Anpassung der Buchstaben
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