Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1164 Inkrafttreten: 1971-08-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1971-07-31 BGBl-Id: bgbl1-1971-73-3
676 B
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- § 5: Einfügung von Absatz 3 über Mitteilungspflicht für Geschenke
- § 11: Änderung von Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b und Einfügung von Absatz 4
- § 12 Abs. 1: Ersetzung von 'Wohnungsentwicklung' durch 'Ortszuschlag'
- § 14: Streichung von 'Ruhegehalt nach § 15 oder § 17' und Ergänzung in Absatz 2
- § 15: Ersetzung von Absätzen 1 und 2, Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4 und Neufassung von Absatz 5
- § 16: Neufassung des gesamten § 16
- § 20 Abs. 1: Einfügung von 'oder steht ihm ein Anspruch auf Entschädigung nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre zu'