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LawGit Spiegel 67bc5f6fd3 BGBl. 1970 I S. 826 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 826
Inkrafttreten: 1970-06-27
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1970-06-26

BGBl-Id: bgbl1-1970-59-2
1970-06-26 12:00:00 +00:00

1.8 KiB

BFC — 1970-06-26

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 826
  • Inkrafttreten: 1970-06-27
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/59#page=6
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Berlinhilfegesetz, insbesondere durch Erhöhung von Steuererleichterungen und Einführung neuer Leistungsfelder. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Betroffene Stellen

  • § 1 Abs. 1, 2, 4: Die Zahl 4,2 wird jeweils durch 4,5 ersetzt.
  • § 1 Abs. 3: Neue Fassung für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Werkleistungen für westdeutsche Unternehmen.
  • § 1 Abs. 5: Neue Fassung für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Überlassung von Filmen, Tonnegativen oder Mischbändern.
  • § 1 Abs. 6, 7: Einfügung neuer Absätze 6 und 7 mit zusätzlichen Leistungen, für die Kürzungen der Umsatzsteuer zulässig sind.
  • § 1 Abs. 8: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 8, und die Zahl 5 wird durch 7 ersetzt.
  • § 1a: Einfügung eines neuen § 1a zur Kürzung der Umsatzsteuer für Innenumsätze.
  • § 2 Abs. 3, 5, 6: Neue Fassungen für die Kürzung der Umsatzsteuer bei Werkleistungen und Überlassung von Filmen, Tonnegativen oder Mischbändern.
  • § 2 Abs. 7: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7, und die Zahl 5 wird durch 6 ersetzt.
  • § 4 Abs. 1, 2, 3, 4, 5: Neue Fassungen für die Kürzung der Umsatzsteuer bei verschiedenen Gegenständen und speziellen Bedingungen.
  • § 6 Abs. 2, 3, 4: Neue Fassungen für die Voraussetzungen der Herstellung in Berlin (West) und die Kürzung bei Filmen.
  • § 6a: Einfügung eines neuen § 6a zur Definition der Berliner Wertschöpfung.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.