Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 939 Inkrafttreten: 1968-08-14 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1968-08-14 BGBl-Id: bgbl1-1968-56-4
699 B
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ABO — 1968-08-14
- Titel: Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 939
- Inkrafttreten: 1968-08-14
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/56#page=27
- Kurz: Die Verordnung regelt den Betrieb von Apotheken, einschließlich der Pflichten des Apothekenleiters, der Beschäftigung von pharmazeutischem Personal und die Anforderungen an Apothekenbetriebsräume und Geräte.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.