Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 568 Inkrafttreten: 1985-03-23 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1985-03-22 BGBl-Id: bgbl1-1985-16-3
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- § 26 Abs. 1 Satz 1: Worte 'in der Gemeinschaft angesiedigten' eingefügt
- § 30: Absätze 2 und 3 neu gefasst; Absatz 4 wird Absatz 3
- § 34 Abs. 3 Satz 2 und Anhang B Nr. 1.3: Streichung
- § 35: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 36: Neuer Absatz 1 hinzugefügt; bisheriger Text wird Absatz 2
- § 38: Neue Fassung des gesamten § 38