Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912 Inkrafttreten: 1993-12-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-11-30 BGBl-Id: bgbl1-1993-62-5
1.2 KiB
1.2 KiB
BIERV — 1993-11-30
- Titel: Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912
- Inkrafttreten: 1993-12-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/62#page=8
- Kurz: Die Verordnung ändert die Bierverordnung hinsichtlich der Bezeichnungen und Vorschriften für Bier und Biererzeugnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von Zusatzstoffen und der Kennzeichnung.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Ersetzung von 'Biersteuergesetz' durch 'Vorläufiges Biergesetz'
- § 1 Abs. 2: Ersetzung von 'außerhalb des Geltungsbereiches' durch 'im Ausland' und Neufassung von Satz 2
- § 2 Abs. 1: Ersetzung von 'Biersteuergesetz' durch 'Vorläufiges Biergesetz'
- § 2 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von 'oder der EWG-Nummer'
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
- § 4 Abs. 3: Ersetzung von 'außerhalb des Geltungsbereichs' durch 'im Ausland'
- § 6 und § 7: Streichung der Abschnitte
- § 8: Neufassung als § 6, Streichung von Absatzbezeichnung (1) und Absatz 2
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.