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LawGit Spiegel e27d4cd911 BGBl. 1993 I S. 2378 · Änderung · Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2378
Inkrafttreten: 1993-12-31
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1993-73-4
1993-12-30 12:00:00 +00:00

724 B

Stellen dieser Station

  • § 1: Bestimmung der zuständigen Behörden für die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
  • § 2: Errichtung des Eisenbahn-Bundesamtes als selbständige Bundesoberbehörde
  • § 3: Bestimmung der Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes
  • § 4 Abs. 1: Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann auch die Stelle sein, der die Landesregierung oder das Bundesministerium für Verkehr Aufgaben der Eisenbahnaufsicht übertragen hat.
  • § 4 Abs. 7: Im übrigen ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes sowie für nicht-bundeseigene Eisenbahnen mit Sitz im Ausland betreffend den Verkehr dieser Eisenbahnen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt.