Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 918 Inkrafttreten: 1994-05-07 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-05-06 BGBl-Id: bgbl1-1994-27-5
854 B
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AHS — 1994-05-06
- Titel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 918
- Inkrafttreten: 1994-05-07 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/27#page=2
- Kurz: Das Gesetz regelt die Verlagerung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung nach Berlin und sichert die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in Berlin und Bonn. Es legt auch den Sitz verschiedener Bundesbehörden in Bonn fest.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Sitz der Außenhändlerstelle in Bonn festgelegt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.