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LawGit Spiegel 37da1a628f BGBl. 1994 I S. 2180 · Neubekanntmachung · Neufassung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2180
Inkrafttreten: 1994-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-08-25

BGBl-Id: bgbl1-1994-56-3
1994-08-25 12:00:00 +00:00

924 B

Stellen dieser Station

  • § 9 Abs. 2: Neue Regelung zur Leistung der Ausgleichszahlung bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Ausübung des Besetzungsrechts
  • § 9 Abs. 3: Neue Regelung zur Freistellung von der Ausgleichszahlung für Dauer von drei Jahren bei Einstellung in den öffentlichen Dienst oder Versetzung an den Dienstort
  • § 9 Abs. 4: Neue Regelung zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse sechs Monate vor Beginn der Leistungspflicht in den Fällen der Absätze 2 und 3
  • § 10: Neue Regelung zur Zweckbestimmung der eingezogenen Ausgleichszahlungen
  • § 11: Neue Regelung zur Zuständigkeit der Stelle
  • § 12: Neue Regelung zur Geltung des Gesetzes im Saarland
  • § 13: Neue Sonderregelung für das Land Bremen
  • § 14: Neue Überleitungsvorschrift für Leistungsbescheide ab 1. Januar 1986
  • § 15: Neue Berlin-Klausel (gegenstandslos)
  • § 16: Neue Regelung zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften