Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 750 Inkrafttreten: 1967-01-01 (Artikel I, III und IV); 1967-01-01 (Artikel II und V); 1968-10-01 (Artikel I Nr. 24 Buchstabe c und Nr. 49 Buchstabe a) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1966-57-4
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KOV — 1966-12-31
- Titel: Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz-KOV - 3. NOG-KOV -)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 750
- Inkrafttreten: 1967-01-01 (Artikel I, III und IV); 1967-01-01 (Artikel II und V); 1968-10-01 (Artikel I Nr. 24 Buchstabe c und Nr. 49 Buchstabe a)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/57#page=6
- Kurz: Das Gesetz ändert und ergänzt das Bundesversorgungsgesetz sowie andere Vorschriften, um die Versorgung von Kriegsopfern zu verbessern und zu ordnen.
Betroffene Stellen
- § 64 a Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der § 24 entsprechend anzuwenden.
- § 64 b Abs. 2: Ersetzen der Worte 'andernfalls nur die Hilfe nach § 26 Abs. 2 und 4 für berufliche Fortbildung, Umschulung, Ausbildung sowie Schulausbildung.' durch 'oder in angemessenem Umfang, wenn ihnen nach § 64 Abs. 2 Satz 2 Versorgung gewährt wird.'
- § 64 b Abs. 5: Einfügen der Worte 'ein amtlich bestellter Arzt oder' vor den Worten 'der Vertrauensarzt'.
- § 64 c: Neue Fassung des gesamten § 64 c, der die Festsetzung der Versorgungsbezüge und den Berufsschadensausgleich regelt.
- § 64 e Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Teilversorgung von Kriegsopfern regelt.
- § 64 f: Einfügen eines neuen § 64 f, der die verfahrensrechtlichen Vorschriften für Kriegsopfer außerhalb des Bundesgebietes regelt.
- § 65 Abs. 3: Ersetzen von '(§ 13 Abs. 5)' durch '(§ 15)' und Einfügen der Worte 'aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder' nach dem Wort 'Leistungen'.
- § 65 Abs. 4: Hinzufügen eines neuen Satzes, der die Einstellung oder Minderung der Versorgungsbezüge regelt.
- § 66 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Zuerkennung und Zahlung von Einkommensausgleich und Beihilfe regelt.
- § 67 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 5, die einen Schadensersatzanspruch regelt.
- § 69: Umbenennung des § 69 in § 69 Abs. 1 und Hinzufügen eines neuen Absatz 2, der die Übertragung, Verpfändung und Pfändung regelt.
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Worte 'sowie Berufsschaden- und Schadensausgleich' nach dem Wort 'Elternrente'.
- § 71 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung des Satzes 2, der den Anspruch auf die vorgenannten Leistungen regelt.
- § 71 a Abs. 1 Satz 1: Einfügen der Worte 'sowie Berufsschaden- und Schadensausgleich' nach dem Wort 'Elternrente'.
- § 71 a Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung des Satzes 2, der den Anspruch auf die vorgenannten Leistungen regelt.
- § 74 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung des Satzes 3, der die Dauer des Erlöschens des Anspruchs regelt.
- § 77 Abs. 1 Satz 2: Einfügen des Wortes 'zweiten' nach dem Wort 'folgenden'.
- § 78 a Abs. 2 letzter Satz: Ersetzen der Worte 'vom 30. April 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 262)' durch 'vom 18. März 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 218)'.
- § 82 Abs. 2: Einfügen der Worte 'oder deutsche Volkszugehörige' nach dem Wort 'Deutsche'.
- § 85: Neue Fassung des § 85, der die Rechtsverbindlichkeit von Entscheidungen über den ursächlichen Zusammenhang regelt.
- § 25 Abs. 1: Ergänzung des zweiten Halbsatzes
- § 25 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt
- § 25 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3
- § 27 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'fünfundzwanzigsten' durch 'siebenundzwanzigsten'
- § 27 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von 'fünfundzwanzigste' durch 'siebenundzwanzigste'
- § 27 Abs. 3: Neuer Satz angefügt
- § 27 e Abs. 1: Neuer Satz 2 eingefügt
- § 30 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des ersten Satzes
- § 30 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Beschädigte ist besonders betroffen' durch 'Das ist besonders der Fall'
- § 30 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 30 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von '1. Oktober eines Kalenderjahres mit gerader' durch '1. Januar eines Kalenderjahres mit ungerader'
- § 30 Abs. 7 Buchstabe c: Einfügung von 'was als derzeitiges Bruttoeinkommen gilt und'
- § 31 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 31 Abs. 5: Ersetzung von '20', '40', '60', '80' und '100' durch '30', '60', '90', '120' und '150'
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 33: Neue Fassung des gesamten § 33
- § 33 a: Neue Fassung des gesamten § 33a
- § 33 b Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 33 b Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5
- § 34 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '40' durch '100'
- § 35 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '100' durch '115' und von '170', '240', '310' und '400' durch '195', '275', '355' und '460'
- § 35 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '30' durch '50'
- § 36 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von 'rechtsverbindlich'
- § 38 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'der Witwer'
- § 38 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 40: Ersetzung von '120' durch '150'
- § 40 a: Neue Fassung des gesamten § 40a
- § 41 Abs. 1 Buchstabe c: Neue Fassung des Buchstabens c
- § 17 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Berechnung des Einkommensausgleichs
- § 17 a: Neue Vorschriften zur Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage
- § 18: Neue Vorschriften zur Erstattung von Kosten für selbst durchgeführte Heil- und Krankenbehandlungen
- § 18 a: Neue Vorschriften zur Gewährung von Leistungen und Antragsfristen
- § 18 b: Neue Vorschriften zum Bundesbehandlungsschein
- § 18 c: Neue Vorschriften zur Durchführung von Leistungen durch die Verwaltungsbehörde und Krankenkassen
- § 19 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Rückerstattung von Kostenersatz bei unrechtmäßiger Heilbehandlung
- § 20: Neue Vorschriften zur Erstattung von Kosten der Heil- und Krankenbehandlung sowie des Einkommensausgleichs
- § 21 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anmeldung von Ersatzansprüchen
- § 22: Streichung des § 22
- § 24: Neue Vorschriften zur Erstattung von Reisekosten und entgangenem Arbeitsverdienst
- § 24 a: Neue Vorschriften zur Bestimmung von orthopädischer Versorgung, Hilfsmitteln und Pauschbeträgen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.