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LawGit Spiegel 88198b25d9 BGBl. 1969 I S. 1243 · Änderung · Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1243
Inkrafttreten: 1970-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1969-08-22

BGBl-Id: bgbl1-1969-80-2
1970-01-01 02:05:38 +00:00

2.2 KiB

KO — 1969-08-22

  • Titel: Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1243
  • Inkrafttreten: 1970-07-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/80#page=3
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder zu verbessern und ihre Vaterschaftsfeststellung zu erleichtern.

Betroffene Stellen

  • § 226 Abs. 2: Ersetzung des Punktes am Ende von Nummer 5 durch ein Semikolon und Hinzufügung einer neuen Nummer 6.
  • § 226 Abs. 4: Ersetzung von 'Absatz 2 Nr. 4, 5' durch 'Absatz 2 Nr. 4 bis 6'.
  • § 227: Ersetzung von '§ 226 Abs. 2 Nr. 2 bis 5' durch '§ 226 Abs. 2 Nr. 2 bis 6'.
  • § 230 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von '§ 226 Abs. 2 Nr. 2 bis 5' durch '§ 226 Abs. 2 Nr. 2 bis 6'.
  • § 228 Abs. 1: Ersetzung von '§ 226 Abs. 2 Nr. 4, 5' durch '§ 226 Abs. 2 Nr. 4 bis 6'.
  • § 38 Abs. 3: Neue Fassung für die Beurkundung von Zustimmungserklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft, zur Ehelicherklärung oder zur Annahme an Kindes Statt.
  • § 55a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen.
  • § 93 Abs. 3: Neuer Absatz zur Überführung einer Vormundschaft in eine Pflegschaft oder umgekehrt.
  • § 94 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für die Tätigkeit des Vormundschaftsgerichts im Falle der Heirat eines Elternteils.
  • § 94 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für die Übertragung der elterlichen Gewalt oder ihrer Ausübung, sowie für Entscheidungen nach § 1634 Abs. 2 oder § 1711 Abs. 1 Satz 2, 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  • § 94 Abs. 1 Nr. 7: Neue Fassung für Verfahren über die Anfechtung der Ehelichkeit, die Anfechtung einer Anerkennung der Vaterschaft und auf Feststellung der Vaterschaft.
  • § 94 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für die Zahlungspflicht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 6.
  • § 106a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Stundung des Pflichtteilsanspruchs, des Erbersatzanspruchs und des Ausgleichsanspruchs.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.